Die „Blindentechnische Grundrehabilitation“ der blista im Fokus der Absolventen

Ergebnisse einer Umfrage

Annette Stelker * und Jürgen Nagel ** » Das Angebot der „Blindentechnischen Grundrehabilitation“ (BtG) der blista wendet sich an Menschen, die eine deutliche Verschlechterung des Sehvermögens erlitten haben. Im Verlauf der meist einjährigen Rehabilitation geht es darum, sich in vielen Lebens- und Arbeitsbereichen umzustellen. Schulungsbereiche sind Punktschrift, Textverarbeitung, EDV, „Orientierung & Mobilität“ und „Lebenspraktische Fähigkeiten“ sowie Bewegungsförderung, Kreativangebote und Sport. Eine psychologische Begleitung ist dabei für jeden Teilnehmer ebenfalls gewährleistet.

Zwei Frauen beim Kochen in der WG

Die Rehabilitanden wohnen in der Regel in einer eigenen Wohngruppe. Diese gehört zur Rehabilitationseinrichtung und bietet 12 Einzelzimmer. Die Betreuung liegt in der Verantwortung eines erfahrenen Pädagogenteams.
Im Jahr 2007 konnte das 25jährige Bestehen der Wohngruppe gemeinsam mit vielen ehemaligen Teilnehmern gefeiert werden. Auf dem Hintergrund dieses Jubiläums und unseren grundsätzlichen Überlegungen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung lag es nahe, von den ehemaligen Teilnehmern eine aussagekräftige Rückmeldung darüber zu erhalten, wie sie die Rehabilitationsangebote individuell wahrgenommen haben und nach Abschluss in Schule, Ausbildung, Beruf oder auch zu Hause nutzen konnten.
Um diese Befragung durchzuführen, wurde ein Fragebogen mit folgenden Schwerpunkten erarbeitet:

  • Sind die gesetzten Ziele erreicht worden?
  • Welche Angebote waren dabei besonders hilfreich?
  • Welche speziellen Fähigkeiten, Techniken oder Fertigkeiten konnten nach Beendigung der „Blindentechnischen Grundrehabilitation“ in Alltag, Schule, Studium oder Beruf besonders gut eingesetzt werden und waren nützlich?

Die Befragung berücksichtigte außerdem im Detail die Lebenssituation der Teilnehmer vor und nach der „Blindentechnischen Grundrehabilitation“, alle Schulungsbereiche, die psychologische Begleitung und natürlich auch das Leben in der Wohngruppe sowie Fragen zur Leitung der Rehabilitationsmaßnahme.
Die Umfrage wurde in Form von Telefoninterviews durchgeführt. Dabei wurden die Absolventen der vergangenen 15 Jahre berücksichtigt. Insgesamt ist es gelungen, 82 Telefoninterviews (davon 41,5 % Frauen und 58,5 % Männer) zu führen. Gemessen an dem zurückliegenden Zeitraum haben wir mit 55 % aus unserer Sicht eine außerordentliche gute Rücklaufquote für diese Befragung erzielt.

Ein Viertel der Teilnehmer hatte neben der Sehschädigung eine zusätzliche Beeinträchtigung (z. B. körperliche Behinderungen, Stoffwechselerkrankungen, Hirnverletzungen, psychische Behinderungen).
61 % der Rehabilitanden waren zu Beginn der „Blindentechnischen Grundrehabilitation“ blind, 34 % waren hochgradig sehbehindert und 5 % sehbehindert.
Der überwiegende Teil (43 %) waren zu Beginn der Maßnahme Schüler.
Sich für eine „Blindentechnische Grundrehabilitation“ zu entscheiden, hatte an erster Stelle mit dem Verlust der Lese- und Schreibfähigkeit zu tun. Die räumliche Nähe zu Marburg bzw. bereits vor Ort zu wohnen, sowie positive Empfehlungen waren die Hauptgründe der Rehabilitanden, sich für die blista zu entscheiden.
Leider mussten wir auch feststellen, dass die Möglichkeiten und Chancen einer „Blindentechnischen Grundrehabilitation“ insbesondere bei Behörden und Kostenträgern, aber leider auch bei behandelnden Ärzten, noch nicht in ausreichendem Maße bekannt sind.

Zusammenfassend können wir festhalten, dass die Zufriedenheit der ehemaligen Teilnehmer mit dem Schulungs- und Wohngruppenangebot sehr hoch ist. So waren beispielsweise mehr als 90 % der Befragten zufrieden bzw. sehr zufrieden mit den Fähigkeiten und Fertigkeiten, die sie für ihren privaten und beruflichen Alltag während ihrer Rehabilitation lernen konnten und fühlten sich gut bzw. sehr gut auf ihre Zukunft vorbereitet. Knapp 93 % der Befragten gaben an, dass sie unsere „Blindentechnische Grundrehabilitation“ Menschen in vergleichbaren Situationen weiterempfehlen würden.
Auch künftig werden wir die Absolventen ein Jahr nach Abschluss ihrer Rehabilitationsmaßnahme um eine Einschätzung ihres individuellen Rehabilitationserfolges bitten, um so die begonnene statistische Aufbereitung unserer Arbeit im Sinne einer permanenten Qualitätssicherung fortzusetzen.

* Leiterin BtG
** Leiter RES

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