Kleiner Tipp, große Wirkung
Oder – warum eine Seniorin nicht mehr im Keller warten muss
Isabella Brawata * » Seit April 2008 läuft an der blista im Bereich „Low Vision-Beratung und Sehhilfenanpassung” ein Nachsorgeprojekt für sehbehinderte ältere Menschen. Das Projekt zur ambulanten Förderung sehbehinderter Senioren wird von Christian Gerhold, einem gelernten Augenoptiker und Rehabilitationslehrer für Blinde und Sehbehinderte, betreut.
Die blista ist eine von wenigen speziellen Anlaufstellen in Deutschland, in welcher die Möglichkeit besteht, eine unabhängige Sehhilfenberatung in Anspruch zu nehmen. Jährlich informieren sich etwa 600 Personen in der Rehabilitationseinrichtung für Blinde und Sehbehinderte (RES) über die für sie am besten geeignete Sehhilfe.
Wie kommen aber die Betroffenen im Alltag mit den empfohlenen
Hilfsmitteln zurecht? Setzen sie ihre Hilfsmittel fachgerecht bzw.
überhaupt ein? Welche Aspekte im häuslichen Umfeld könnten verändert
werden, um die Lebensqualität und Selbstständigkeit zu erhalten oder
sogar zu steigern?
Auf diese Fragen gab es bisher keine Antworten, da in der Regel nach
dem Beratungstermin kein Kontakt mehr zu den Patienten bestand.
Deshalb hat man an der blista vor zwei Jahren dank einer großzügigen
Spende der Sparkasse Marburg-Biedenkopf ein
„Nachbetreuungsprojekt” gestartet, um den Erfolg und die
Nachhaltigkeit der Sehhilfenberatung zu überprüfen.
Im Rahmen dieses Projektes wurden bisher 140 Personen kontaktiert, die
im Landkreis Marburg- Biedenkopf wohnen und denen in den Jahren 2007 bis
2009 eine vergrößernde Sehhilfe empfohlen wurde.
Die Patienten wurden zunächst telefonisch befragt, ob die
Hilfsmittel adäquat eingesetzt werden können oder ob weitere
Hilfestellung notwendig ist und dazu eventuell ein Hausbesuch gewünscht
wird.
Im Rahmen der telefonischen Befragung bzw. der erfolgten Hausbesuche
wurde eine Vielzahl von Eckdaten gesammelt. So sind fast dreiviertel
(74 %) der Patienten Frauen, das Durchschnittsalter beträgt 80 Jahre.
Die häufigste Ursache für den Sehverlust im Alter ist mit 74 % die
„Altersbedingte Makuladegeneration” (AMD), die dazu führt,
dass Betroffene oft nicht mehr in der Lage sind, Zeitung zu lesen,
fernzusehen oder ihren Haushalt wie gewohnt zu führen. Bei der AMD
handelt es sich um eine Augenerkrankung, die ein Absterben der vor
allem im zentralen Bereich befindlichen Sehzellen zur Folge hat, weshalb
insbesondere die Sehschärfe, aber auch die Farbwahrnehmung, das
Kontrastempfinden und die Anpassungsfähigkeit an veränderte
Lichtverhältnisse abnehmen, während die Blendempfindlichkeit steigt.
Mit weitem Abstand (10 %) folgen diabetische Augenerkrankungen, also
Schädigungen des Auges, die infolge einer Zuckerkrankheit hervorgerufen
wurden.
Weitere 7 % haben ein Glaukom, einen erhöhten Augeninnendruck. 12 % der
Patienten leiden an anderen Augenerkrankungen, wie beispielsweise einer
„Myopia Magna” (starke Kurzsichtigkeit).
Fast ein Drittel der Befragten (29 %) ist hochgradig sehbehindert oder
blind. Ein Viertel der Patienten (25 %) ist mit einem Sehrest zwischen
5 und 10 % stark sehbehindert. Die übrigen 34 % verfügen noch über eine
Sehfähigkeit zwischen 10 und 30 %, sind also im gesetzlichen Sinne
sehbehindert. Weitere 12 % gelten zwar im Sinne des Gesetzes nicht als
sehbehindert, weil sie noch über einen Sehrest verfügen der bei über
30 % liegt, aber auch sie wünschten sich eine Sehhilfenanpassung, weil
im Alltag Probleme auftraten.
Aufgrund eines augenärztlichen Befundberichtes und anschließender
genauer Untersuchung und Visusüberprüfung wird durch den Spezialisten
für vergrößernde Sehhilfen eine Vorauswahl an Lupen oder
Bildschirmlesegeräten (BLGs) getroffen, die dann gemeinsam mit dem
Patienten erprobt werden. Dabei wird insbesondere die Handhabung der
Sehhilfen genau erklärt.
Gerade bei Senioren ist es nach Einschätzung der blista-Experten
entscheidend, dass eine Sehhilfe leicht zu handhaben ist und daher
auf ihre wichtigsten Funktionen beschränkt sein sollte.
„Älteren Menschen fällt es zum Teil schwer, sich die genaue Handhabung und die verschiedenen Bedienmöglichkeiten zu merken, wenn sie das Hilfsmittel nicht täglich einsetzen”, sagt Gerhold. Von der genauen Handhabung hänge aber der tatsächliche Nutzen der Sehhilfe ab. So sei es bei einer stark vergrößernden Lupe mit sehr kleinem Sehfeld entscheidend, dass der Abstand zwischen Linse und Auge sowie zwischen Linse und Lesevorlage auf den Millimeter genau eingehalten werde.
Erfreulicherweise ergab die Befragung der Patienten, dass 85 % das
empfohlene Hilfsmittel auch erhalten hatten.
„Auf dem Weg von der Beratung durch die RES-Mitarbeiter über
die Verordnung durch den Augenarzt bis hin zur Kostenerstattung durch
die Krankenkassen geht anscheinend in den meisten Fällen nichts
schief”, so Gerhold.
Auch die Wartezeit auf das empfohlene Hilfsmittel ist seiner Meinung
nach mit durchschnittlich einem Monat durchaus akzeptabel.
Für die hervorragende Qualität der Sehhilfenberatung spricht auch,
dass das empfohlene Hilfsmittel bei fast allen Betroffenen (88 %) die
Erwartungen erfüllt hat. Gerhold bedauert aber, dass empfohlene
Hilfsmittel, die nicht von den Krankenkassen bezuschusst werden, oft
nicht angeschafft werden.
„Es wird zwar eine Lupe besorgt, aber nicht das dazugehörige
Lesepult. Das führt oft zu Rückproblemen. Auch mobile oder stationäre
Kaltlichtleuchten, die Kontraste verstärken, werden oft nicht
angeschafft, obwohl etwa eine Standleuchte mit beweglichem Schwanenhals
bei den Mahlzeiten gute Dienste leisten könnte, da sie den Esstisch
gleichmäßig ausleuchtet”.
Zu den am häufigsten empfohlenen Geräten gehören mit 32 %
Bildschirmlesegeräte, gefolgt von Standlupen mit Beleuchtung (18 %).
Knapp die Hälfte der Befragten (45 %) war an einer häuslichen Beratung
interessiert, weil es z. B. noch einige Probleme mit der Handhabung des
BLG gab oder weil die Beleuchtung im Haus optimiert werden sollte.
Durch die Nachsorge und Nachschulung der Betroffenen konnte oft gerade
noch rechzeitig verhindert werden, dass ein Hilfsmittel von der
Krankenkasse abgeholt wurde, weil der Patient aufgrund unsachgerechter
Handhabung irrtümlicherweise annahm, dass das Hilfsmittel ihm keinen
Nutzen bringt. Christian Gerhold berichtet von einer Patientin, die
unwissentlich den Vergrößerungsgrad ihres BLGs kleiner gestellt hatte
und dachte, ihr Sehen habe sich so verschlechtert, dass sie nun auf ein
Vorlesesystem umsteigen müsse.
Neben wertvollen Hinweisen zur sachgemäßen Anwendung des Hilfsmittels
bringt die häusliche Beratung noch weitere Vorteile. So ist die Frage
der richtigen Beleuchtung von zentraler Bedeutung, denn nur bei der
Hälfte aller aufgesuchten Haushalte war eine angemessene Beleuchtung
sowie ein kontrastreiches Umfeld vorhanden.
Die Wohnungen älterer Menschen sind häufig zu dunkel, wie Christian
Gerhold bei seinen Hausbesuchen beobachtet hat. Der Einsatz von
Kaltlichtleuchten kann hier sehr effektiv sein. Aber auch viele weitere
Tipps und Anregungen trafen bei den sehbehinderten Seniorinnen und
Senioren auf fruchtbaren Boden. Eine gute Kontrastgebung ist für
sehbehinderte Menschen entscheidend. Bei einem Drittel der Haushalte
fehlte sie jedoch, daher wurde besonders der Hinweis, stärker auf
Kontraste zu achten und zum Beispiel bei einer weißen Tischdecke dunkles
Geschirr zu verwenden oder die Griffe von Schubladen und Schränken
farbig kenntlich zu machen, dankbar aufgegriffen.
Ähnliches gilt bei der Bedienung von Haushaltsgeräten, wie Herd oder
Waschmaschine und der Heizung, deren Nutzung man mit Hilfe von farbigen
oder tastbaren Punkten wieder ermöglichen kann.
Umso weniger ein älterer Mensch bei den alltäglichen Dingen auf fremde
Hilfe angewiesen ist und zum Beispiel sein Essen selber warm machen
oder sein Brot belegen kann, umso eher wird es ihm möglich sein, weiter
in seinen eigenen vier Wänden zu leben und nicht in ein Alten- oder
Pflegeheim umziehen zu müssen.
Gerhold musste leider aber auch die Beobachtung machen, dass gerade in
vielen Seniorenwohnanlagen nicht ausreichend auf die Bedürfnisse von
Menschen mit verringerter Sehschärfe eingegangen wird. So sind häufig
Flure und Zimmer zu dunkel und die Farbgestaltung zu einheitlich.
Wie viel selbst mit einfachsten Mitteln erreicht werden kann, macht
Gerhold an einigen Beispielen deutlich. So berichtet er von einer Dame,
die ihre Stereoanlage und ihren Herd mit farbigen Punkten versehen
hatte und diese so wieder selbstständig bedienen konnte.
Einer anderen älteren Dame konnte mit einem einzigen fühlbaren Punkt
eine oftmals langwierige Warterei im Keller ihres Mehrfamilienhauses
erspart werden. Durch die Markierung ihres Wäschetrockners kann sie ihn
jetzt selbstständig einschalten und muss nicht mehr darauf warten,
dass ein Mitbewohner vorbeikommt.
Christian Gerhold sieht aber noch weitere
Vorteile in der häuslichen Beratung. In der meist entspannten
Atmosphäre kann zum Beispiel auch auf Blindenhörbüchereien,
Selbsthilfegruppen, Blindenhilfsmittelvertriebe oder blindengerechte
Gesellschaftsspiele hingewiesen und Hilfsmittel wie sprechende Uhren
und Waagen, Markierungssysteme und Flüssigkeitsfüllstandsanzeiger
gezeigt werden. Senioren, deren schwindende Sehkraft sie daran hindert,
den nächstgelegenen Supermarkt aufzusuchen oder bei Dämmerung das
Haus zu verlassen, werden die Einsatzmöglichkeiten eines Langstocks
erläutert und gezeigt. Wozu ist er gut, wie läuft eine Langstockschulung
ab und wo kann sie beantragt werden und wie setzt man dieses Hilfsmittel
in Kombination mit dem verbliebenen Sehrest optimal ein.
Dabei betont Gerhold immer wieder, dass es für das Erlernen der
Stocktechnik oder von Lebenspraktischen Fähigkeiten nie zu spät
ist.
Auch wenn das Projekt der blista noch nicht abgeschlossen und
endgültig ausgewertet ist, steht für Christian Gerhold fest:
„Durch eine erfolgreiche Low Vision-Beratung und
Sehhilfenanpassung” gewinnen sehbehinderte Menschen ein Stück
Lebensqualität zurück, wenn sie zum Beispiel wieder Bücher
und Zeitungen lesen, wieder fernsehen oder stricken können.
Da aber die einmalige Einweisung in die Handhabung einer Lupe oder
eines BLGs oft nicht ausreichend ist, könnten durch eine Nachsorge
Bedienungsfehler, die sich im Laufe der Zeit eingeschlichen haben,
behoben und Schwierigkeiten mit dem Hilfsmittel vor Ort gelöst werden.
Deshalb wäre es seiner Auffassung nach wünschenswert, wenn sich z. B.
die Blindenselbsthilfe dafür einsetzen könnte, dass Krankenkassen
Lupen, so wie es bei Langstöcken geregelt ist, nur mit einer
entsprechenden Schulung finanzieren.
Auch die Nachbetreuung vor Ort, die die Selbstständigkeit fördert und damit ein unabhängigeres Leben ermöglicht, müsste seines Erachtens zur Regel werden, damit die häusliche Nachsorge von Ratsuchenden auch nach dem Auslaufen des blista-Projektes gewährleistet werden kann.
* Redaktionsteam
blista