Mehr Sicherheit für Ausbildungsinteressenten
IT-Ausbildung endlich als „vergleichbare Einrichtung” anerkannt
Jürgen Nagel* » Seit mehr als 25 Jahren werden an der blista IT-Spezialisten ausgebildet. Waren
es in den Anfangsjahren Datenverarbeitungskaufleute, die nach erfolgreich abgeschlossener IHK-Prüfung
mit der neu erworbenen Qualifikation ihren Platz im Arbeitsmarkt fanden, so wurden
in der Zwischenzeit Ziele und Inhalte der Ausbildung den Bedürfnissen der schnelllebigen IT-Branche
angepasst.
Heute verlassen jeweils im Sommer gut qualifizierte Informatikkauffrauen und -männer sowie
Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen für Anwendungsentwicklung die blista.
Die dreijährige Ausbildung kostet natürlich Geld und die Höhe der Kosten wurde über viele Jahre mit
der Arbeitsagentur (damals noch Arbeitsamt) vor Ort in Marburg vereinbart. Die
Rechtsgrundlage für diese „Berufsfördernde Bildungsmaßnahme” findet man auch heute noch
im SGB III § 102
Abs. 1 Nr. 1.
Wie man weiß, hat es in den letzten Jahren eine Vielzahl von strukturellen und inhaltlichen
Veränderungen gegeben. Dazu gehörte auch, dass es mit den vertrauensvollen
Gesprächen und Vereinbarungen mit der Agentur Anfang des dritten Jahrtausends vorbei
war. Es begann eine sehr schwierige Zeit. Im Nachhinein kann man von Glück
sprechen, dass es, wenn auch oft extrem kurzfristig, gelungen ist, im September regelmäßig
mit einer neuen Ausbildungsgruppe zu starten, denn es wurde üblich, auch diese Ausbildungen
über Ausschreibungen zu vergeben.
Die ersten Ausschreibungen dieser Art erfolgten noch über die Marburger Agentur. Vor dem Hintergrund
des Gesamtvolumens waren das in einzelnen Jahren sogar europaweite Ausschreibungen. Oft erfolgte der
Zuschlag nur wenige Tage vor Beginn der Ausbildung. Ab dem Jahr 2007 gab es dann
einen neuen Partner für die blista als Anbieter der beruflichen Bildung im
IT-Bereich, das „Regionale Einkaufszentrum Südwest”, auch kurz
REZ genannt, mit Sitz in der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit in Frankfurt am
Main.
Die Ausschreibungen erfolgten nunmehr direkt über das REZ in Frankfurt. Im Gegensatz zu den
sogenannten „Besonderen Einrichtungen”, damit sind Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke
gemeint, war es der blista und vielen anderen erfolgreichen Anbietern der beruflichen Bildung nicht
möglich, sich mit den Vertretern der zuständigen regionalen Einkaufszentren zum
Jahreswechsel an einen Tisch zu setzen und die Preise für den im Herbst beginnenden Kurs
„auszuhandeln”. Nun kam aus Sicht der blista das SGB IX mit dem § 35 ins Spiel.
Bereits am 1. Juli 2001 wurde das SGB IX rechtskräftig verabschiedet und in diesem § 35 war
zu den „Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation” von vornherein vorgesehen, dass
es neben den Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken auch so genannte
„Vergleichbare Einrichtungen” geben durfte.
Ein steiniger Weg
Die blista stellte deshalb bereits 2007 den Antrag, um als „Vergleichbare Einrichtung nach § 35 des SGB IX” anerkannt zu werden. Das Ziel bestand darin, die Wettbewerbsnachteile gegenüber den anerkannten Einrichtungen nicht auf Dauer hinnehmen zu müssen und vor allem den Ausbildungsinteressenten gegenüber als ein vergleichbar zuverlässiger Partner auftreten zu können.
Die ersten Reaktionen fielen allerdings negativ aus, denn es mangelte bei
der Agentur an verbindlichen und unter den Rehaträgern abgesprochenen Kriterien, nach
denen man z.B. die blista als vergleichbare Einrichtung hätte einstufen können.
Die Mühlen des Gesetzes mahlen zwar manches Mal sehr langsam, aber sie haben gemahlen –
und nachdem Anfang 2010 die Kriterien für die Anerkennung feststanden, begannen im Sommer 2010 die
Arbeiten an dem nun zu erstellenden Qualitäts- und Leistungshandbuch zu unseren IT-Ausbildungsangeboten. Auf knapp
150 Seiten inkl. Anlagen wurden, einer streng einzuhaltenden Gliederung folgend, alle
Prozesse des Ausbildungsgeschehens und die beteiligten Akteure genau beschrieben. Und Ende März
2011 war es dann endlich soweit. Alle Anforderungen waren zur Zufriedenheit der Mitarbeiter des
regionalen Einkaufszentrums erfüllt. Im April konnte endlich ein unbefristeter Vertrag geschlossen werden. Ein
wahrlich langwieriger Prozess hatte sein erfolgreiches Ende gefunden. Endlich haben wir jetzt
Planungssicherheit. Das ist insbesondere für die Ausbildungsinteressenten ein Riesengewinn.
Wenn sie künftig im Januar zu den ersten Orientierungstagen in den Ausbildungsbetrieb nach Marburg
kommen und sich danach dafür entscheiden, eine IT-Ausbildung an der blista
zu machen, können wir ihnen jetzt einfach sagen:
„Kein Problem, Sie sind herzlich willkommen – wir sind eine „vergleichbare Einrichtung”,
so wie ein Berufsbildungswerk. Die für Sie zuständigen Mitarbeiter der Agentur finden alle
notwendigen Informationen auf der Internetseite der Agentur.”
* Leiter der RES
blista