Mehr Sicherheit für Ausbildungsinteressenten

IT-Ausbildung endlich als „vergleichbare Einrichtung” anerkannt

Jürgen Nagel* » Seit mehr als 25 Jahren werden an der blista IT-Spezialisten ausgebildet. Waren es in den Anfangsjahren Datenverarbeitungskaufleute, die nach erfolgreich abgeschlossener IHK-Prüfung mit der neu erworbenen Qualifikation ihren Platz im Arbeitsmarkt fanden, so wurden in der Zwischenzeit Ziele und Inhalte der Ausbildung den Bedürfnissen der schnelllebigen IT-Branche angepasst.
Heute verlassen jeweils im Sommer gut qualifizierte Informatikkauffrauen und -männer sowie Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen für Anwendungsentwicklung die blista.
Die dreijährige Ausbildung kostet natürlich Geld und die Höhe der Kosten wurde über viele Jahre mit der Arbeitsagentur (damals noch Arbeitsamt) vor Ort in Marburg vereinbart. Die Rechtsgrundlage für diese „Berufsfördernde Bildungsmaßnahme” findet man auch heute noch im SGB III § 102 Abs. 1 Nr. 1.
Wie man weiß, hat es in den letzten Jahren eine Vielzahl von strukturellen und inhaltlichen Veränderungen gegeben. Dazu gehörte auch, dass es mit den vertrauensvollen Gesprächen und Vereinbarungen mit der Agentur Anfang des dritten Jahrtausends vorbei war. Es begann eine sehr schwierige Zeit. Im Nachhinein kann man von Glück sprechen, dass es, wenn auch oft extrem kurzfristig, gelungen ist, im September regelmäßig mit einer neuen Ausbildungsgruppe zu starten, denn es wurde üblich, auch diese Ausbildungen über Ausschreibungen zu vergeben.

Die ersten Ausschreibungen dieser Art erfolgten noch über die Marburger Agentur. Vor dem Hintergrund des Gesamtvolumens waren das in einzelnen Jahren sogar europaweite Ausschreibungen. Oft erfolgte der Zuschlag nur wenige Tage vor Beginn der Ausbildung. Ab dem Jahr 2007 gab es dann einen neuen Partner für die blista als Anbieter der beruflichen Bildung im IT-Bereich, das „Regionale Einkaufszentrum Südwest”, auch kurz REZ genannt, mit Sitz in der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit in Frankfurt am Main.
Die Ausschreibungen erfolgten nunmehr direkt über das REZ in Frankfurt. Im Gegensatz zu den sogenannten „Besonderen Einrichtungen”, damit sind Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke gemeint, war es der blista und vielen anderen erfolgreichen Anbietern der beruflichen Bildung nicht möglich, sich mit den Vertretern der zuständigen regionalen Einkaufszentren zum Jahreswechsel an einen Tisch zu setzen und die Preise für den im Herbst beginnenden Kurs „auszuhandeln”. Nun kam aus Sicht der blista das SGB IX mit dem § 35 ins Spiel. Bereits am 1. Juli 2001 wurde das SGB IX rechtskräftig verabschiedet und in diesem § 35 war zu den „Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation” von vornherein vorgesehen, dass es neben den Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken auch so genannte „Vergleichbare Einrichtungen” geben durfte.

Ein steiniger Weg

Die blista stellte deshalb bereits 2007 den Antrag, um als „Vergleichbare Einrichtung nach § 35 des SGB IX” anerkannt zu werden. Das Ziel bestand darin, die Wettbewerbsnachteile gegenüber den anerkannten Einrichtungen nicht auf Dauer hinnehmen zu müssen und vor allem den Ausbildungsinteressenten gegenüber als ein vergleichbar zuverlässiger Partner auftreten zu können.

Informatikkauffrauen und -männer an ihrem Arbeitsplatz

Die ersten Reaktionen fielen allerdings negativ aus, denn es mangelte bei der Agentur an verbindlichen und unter den Rehaträgern abgesprochenen Kriterien, nach denen man z.B. die blista als vergleichbare Einrichtung hätte einstufen können.
Die Mühlen des Gesetzes mahlen zwar manches Mal sehr langsam, aber sie haben gemahlen – und nachdem Anfang 2010 die Kriterien für die Anerkennung feststanden, begannen im Sommer 2010 die Arbeiten an dem nun zu erstellenden Qualitäts- und Leistungshandbuch zu unseren IT-Ausbildungsangeboten. Auf knapp 150 Seiten inkl. Anlagen wurden, einer streng einzuhaltenden Gliederung folgend, alle Prozesse des Ausbildungsgeschehens und die beteiligten Akteure genau beschrieben. Und Ende März 2011 war es dann endlich soweit. Alle Anforderungen waren zur Zufriedenheit der Mitarbeiter des regionalen Einkaufszentrums erfüllt. Im April konnte endlich ein unbefristeter Vertrag geschlossen werden. Ein wahrlich langwieriger Prozess hatte sein erfolgreiches Ende gefunden. Endlich haben wir jetzt Planungssicherheit. Das ist insbesondere für die Ausbildungsinteressenten ein Riesengewinn. Wenn sie künftig im Januar zu den ersten Orientierungstagen in den Ausbildungsbetrieb nach Marburg kommen und sich danach dafür entscheiden, eine IT-Ausbildung an der blista zu machen, können wir ihnen jetzt einfach sagen:
„Kein Problem, Sie sind herzlich willkommen – wir sind eine „vergleichbare Einrichtung”, so wie ein Berufsbildungswerk. Die für Sie zuständigen Mitarbeiter der Agentur finden alle notwendigen Informationen auf der Internetseite der Agentur.”

* Leiter der RES

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