Projekt „VISCH”
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Projekt „VISCH” - im Auftrag des „Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit” (BKB)
„Visualisierte Informationen in Schulbüchern zugänglich machen” (VISCH)
Projekt in 2 Phasen:
- Phase 1 (2011): Erarbeitung von Grundlagen zur Erstellung eines Leitfadens für die Zugänglichmachung visualisierter Informationen in Schulbüchern anhand exemplarischer Beispiele
- Phase 2 (2012): Konkrete Erstellung eines Leitfadens für Buchübertrager und Lehrer
Zieldefinition der Phase 1 (2011):
Im Rahmen der Ziele des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit (BKB) soll
eine Ist-Analyse Aufschluss über die gegenwärtige Situation bei der
Bereitstellung und Zugänglichmachung von visualisierten Informationen
für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler geben.
Am Beispiel zweier Schulbücher aus dem Bereich Fremdsprachenerwerb
Sek I und Mathematik Sek II sollen
Vorschläge für die Umsetzung der visualisierten Informationen in Text
oder, wenn notwendig, in taktile oder, für sehbehinderte Schüler, in
vereinfachte Bilddarstellungen erarbeitet werden. Diese Bücher werden im
E-Buch-Standard erstellt,
sodass die Einbindung unterschiedlicher Medien jederzeit möglich ist.
Bei der Umsetzung der visualisierten Informationen arbeiten blinde und
sehende Medienproduzenten und Fachlehrer eng zusammen. Darüber hinaus soll
der enge Kontakt zwischen involvierten Organisationen und Schulbuchverlagen
ermöglichen, geeignete Anforderungsprofile zu erstellen.
Bei der Zugänglichmachung von visualisierten Informationen und
Aufgabenstellungen in Schulbüchern ergibt sich die Notwendigkeit, Bilder
einerseits so zu beschreiben, dass ein schlecht oder nicht sehender
Schüler einen sinnvollen Zusammenhang zu seinem Lernumfeld und -geschehen
herstellen und andererseits sämtliche Aufgabenstellungen nachvollziehen und
ausführen kann. Die Erarbeitung eines Leitfadens soll dazu beitragen, dass
blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler möglichst bundesweit
und unabhängig davon, ob sie eine Regel- oder Förderschule besuchen,
gleiche Lernbedingungen vorfinden wie ihre sehenden Altersgenossen.
Er soll außerdem dazu beitragen, dass die zeitnahe Erstellung von
Unterrichtsmaterialien erleichtert wird und dass Lehrer und eventuell
Eltern Kinder auch in der inklusiven Schule besser fördern und
unterstützen können.
Relevanz des Projektes
„Ein Bild sagt mehr als tausend Worte” ist ein altes Sprichwort.
Es soll zum Ausdruck bringen, welchen Mehrwert Bilder und graphische Darstellungen
gegenüber ausschließlichem Text haben. Es bezieht sich darauf, dass
komplizierte Sachverhalte oft mit einem Bild oder einer Darstellung viel
einfacher erklärt werden können als mit ausführlichen Texten. Bei
der Visualisierung von Informationen „… werden Details der
Ausgangsdaten weggelassen, die im Zusammenhang mit der gewünschten
Aussage vernachlässigbar sind. Zudem sind stets gestalterische
Entscheidungen zu treffen, welche visuelle Umsetzung geeignet ist und
welcher Zusammenhang gegebenenfalls betont werden soll. Visualisierungen implizieren
daher stets eine Interpretation der Ausgangsdaten, werden aber auch durch
textliche oder sprachliche Angaben ergänzt, um eine bestimmte Interpretation
zu fördern.
Schließlich wird Visualisierung auch rein illustrativ benutzt, um etwa
ein Gegengewicht zum Textkörper zu bilden, ohne eine eigene Aussage zu
transportieren …” (aus Wikipedia).
Bei der Visualisierung werden also ähnliche Prinzipien angewendet wie
wir sie aus der pädagogischen Arbeit mit blinden und sehbehinderten Schülern
und aus der Produktion von Unterrichtsmaterialien kennen: Konzentration auf
das Wesentliche, ggf. Weglassen von Details, die eine schnelle
Informationsaufnahme behindern würden etc.. Aber welche Details sind bei
welchem Bild unverzichtbar? Wann reicht die verbale Beschreibung oder
wann müssen andere Darstellungsformen gewählt werden? Welche Orientierungshilfen
können den Schülern gegeben werden?, sind nur einige Fragen.
Die Prinzipien der Zugänglichmachung von visualisierten Informationen für
blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler sind also von
grundsätzlicher Bedeutung und gelten bundesweit, unabhängig davon, dass
die Zulassung von Schulbüchern und die Festlegung von Inhalten Ländersache
ist. Auch im Laufe des Projektes „Vorbereitung einer Zielvereinbarung zur
verbesserten Versorgung mit Schulbuchliteratur für blinde und
sehbehinderte Schülerinnen und Schüler”, das vom
„Bundeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit” gefördert wird,
wurde von allen Fachleuten immer wieder betont, welche zentrale Bedeutung
die Zugänglichmachung visualisierter Informationen hat, um den Lernerfolg der
blinden und sehbehinderten Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Diese Bedeutung
wird durch die Einführung von zentralen Leistungsnachweisen und die verstärkte
inklusive Beschulung noch erheblich steigen.
Schon heute kommt es vor, dass im Fremdsprachenunterricht an Regelschulen mit
Büchern gearbeitet wird, die nur noch als Comics aufbereitet sind. Bei den
bundesweit durchgeführten zentralen schulischen Lernstanderhebungen (VERergleichsArbeiten – VERA)
müssen zum Teil Hörbeispielen Bilder zugeordnet werden usw.
Gleiche Schulbücher als Ausgangsmaterial sind für Lehrer und Eltern in
einer inklusiven Schule aber unverzichtbar und für den Schüler wird nur so
der Austausch mit seinen Mitschülern ermöglicht.
Dennoch muss dieses gemeinsame Ausgangsmaterial für blinde und sehbehinderte
Schüler in besonderer Weise aufbereitet werden, damit sie die gleichen
Chancen wie ihre sehenden Mitschüler haben.
Die Notwendigkeit des barrierefreien Zugangs zu Grafiken und Bildinformationen stellt
sich übrigens nicht nur für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und
Schüler, sondern genauso für berufstätige oder im Alter erblindete
Senioren.
Projektumsetzung Phase 1 in 2011
Die Umsetzung soll in drei Teilabschnitten erfolgen:
- Recherche, beispielhafte Umsetzung, Aufbau Austauschplattform
- Erarbeitung weiterer Beispiele, Sammlung und Austausch auf einer geschützten Plattform
- Vorstellen der Ergebnisse als Grundlagen für einen Leitfaden in einer Abschlussfachtagung und Veröffentlichung auf der BKB-Homepage
| Zeitplan in Monaten | Kurzbeschreibung Projektteilabschnitt | Ergebnisse |
|---|---|---|
| 3 | Recherche, Eröffnungstagung | Protokoll Eröffnungstagung, Homepage |
| 4 | Erarbeitung von Beispielen, Sammlung und Austausch auf einer geschützten Plattform | Geschützte Internetplattform mit Beispielen |
| 2 | Vorstellen der Ergebnisse in einer Abschlussfachtagung und Dokumentation | Protokoll Abschlussfachtagung, Dokumentation „Grundlagensammlung” |
Teilabschnitt 1: Recherche, Eröffnungstagung
Beginnend mit der Recherche nach bisher genutzten Möglichkeiten (best practice) und nach vorhandenen Materialien im nationalen und internationalen Bereich, soll in einer Eröffnungstagung/Workshop mit Expertinnen und Experten aus der Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel für blinde Schülerinnen und Schüler, Medienzentren und Blindenbüchereien (MEDIBUS), der Selbsthilfeverbände, dem Verband der Blinden- und Sehbehinderten-Pädagogik e.V. sowie Schulbuchverlagen exemplarisch über Möglichkeiten der Verbalisierung von Bilddarstellungen gesprochen und Lösungsvorschläge aus der Praxis vorgestellt werden.
Teilabschnitt 2: Erarbeitung von Beispielen, Sammlung und Austausch auf einer geschützten Plattform
Aufbauend auf die Zwischenergebnisse aus dem Teilabschnitt 1 sollen weitere Beispiele erarbeitet und gesammelt werden. Diese werden den beteiligten Expertinnen und Experten auf einer mit Passwort geschützten Internetseite zur Verfügung gestellt. Dort erfolgt auch ein gewünschter, reger Ideenaustausch mit Vorschlägen von Alternativlösungen. Hier sollen Schwierigkeiten der Zugänglichmachung von visuellen Inhalten dokumentiert und nach Lösungsansätzen gesucht werden.
Teilabschnitt 3: Vorstellen der Ergebnisse als Grundlagen in einer Abschlussfachtagung und Dokumentation
In einer Abschlussfachtagung sollen die Ergebnisse von Referenten zusammengefasst
und vorgestellt werden.
Ziel ist es, Grundlagen für einen Leitfaden zu erarbeiten. Die Ergebnisse
werden dokumentiert.
Vorausschau auf Phase 2 (2012): „Entwicklung des Leitfadens”
In Phase 2 wird auf der Basis der von Experten zusammengestellten Grundlagen
der eigentliche Leitfaden entwickelt. Der Leitfaden wird aus einem
allgemeinen Teil bestehen, der Grundprinzipien der Bildbeschreibung darstellt.
Zusätzlich werden fächerspezifische Leitlinien zusammengestellt.
Dieser Leitfaden soll den Buchübertragern in den Druckereien und
Medienzentren in Zusammenarbeit mit den Sonderpädagogen Hilfestellungen
geben und Beispiele aufzeigen, die sie entweder 1:1 oder abgewandelt in
ihrer Arbeit der barrierefreien Umsetzung anwenden können. Dadurch kann
die Qualität der Umsetzung gesteigert werden und die Übertragung ggf.
schneller und dadurch auch kostengünstiger erfolgen.
Die Erstellung eines solchen Leitfadens ist sehr aufwändig und bedarf der
Zusammenarbeit vieler Experten. Eine Realisierung scheiterte bisher nicht zuletzt
an den Kosten.
Ein Leitfaden ist inzwischen aus 2 Hauptgründen unumgänglich.
Zum einen werden Schulbücher und Prüfungsunterlagen verstärkt mit visualisierten
Aufgabenstellungen versehen, es gibt keine Bücher mehr ohne.
Zum anderen besuchen inzwischen viel mehr Schülerinnen und Schüler die
Regelschule mit steigender Tendenz durch die inklusive Beschulung.
Der große Vorteil der Projektdurchführung durch die Deutsche Blindenstudienanstalt e.V.
(blista) liegt in der Vielzahl der vorhandenen Kompetenzen. So finden
sich in der blista neben Sonderpädagogen und Fachlehrer unterschiedlichster
Richtungen in der Carl-Strehl-Schule auch Buchübertrager in Braille-Druckerei
und Medienzentrum.
Wenn der Leitfaden gelingt, so kann er künftig auch für Lehrer in der
inklusiven Beschulung hilfreich sein und die Arbeit von Personen außerhalb der
„community” unterstützen, z.B.
für die Erstellung von Alternativtexten auf Websites.
Eine Detailplanung kann erst im Laufe der Phase 1 erfolgen.
blista