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Fachoberschule Sozialwesen

Wenn Sie Interesse, Freude und Lust haben, einen Beruf zu ergreifen, in dem Sie

  • Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern,
  • erleben, wie sie immer selbständiger und gemeinschaftsfähiger werden,
  • sich mit Kindern und Jugendlichen über Alltagsfragen auseinandersetzen,
  • mit ihnen das Leben meistern,
  • Ihre kreativen Fähigkeiten einbringen und entfalten können,
  • pädagogische Konzepte überprüfen und weiterentwickeln,
  • sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche betreuen,
  • alte Menschen beraten und unterstützen,
  • mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen arbeiten möchten,
  • Menschen in Krisensituationen begleiten,
  • behinderte Kinder und Erwachsene fördern,
  • kranke Menschen unterstützen,

dann sollten Sie sich über das Ausbildungsangebot der Fachoberschule Sozialwesen informieren.

Wenn Sie Interesse an pädagogischen und psychologischen Fragestellungen haben und ein praxisnahes Studium an einer Fachhochschule oder in einem gestuften Studiengang an einer Universität anstreben, sollten Sie prüfen, ob die Fachoberschule Sozialwesen ein Bildungsangebot bietet, das zu Ihnen passt.
Die Fachoberschule für Sozialwesen vermittelt studienqualifizierende Grundlagen und bereitet Sie auf diese Weise gut auf ein anschließendes Studium in sozialpädagogischen Bereichen vor.

Durch den Besuch der Fachoberschule legen Sie sich nicht fest. Die Fachoberschule bietet Ihnen durch verschiedene Praktika im sozialen Bereich die Möglichkeit, Ihren Studienwunsch zu überprüfen und ggf. nach Abschluss der Fachoberschule Sozialwesen auch in einer anderen Fachrichtung ein Studium aufzunehmen oder eine weiterführende Berufsausbildung anzuschließen.

Die Fachoberschule für Sozialwesen dauert in der Form A zwei Jahre. Sofern Sie über ausreichende berufliche Vorerfahrungen verfügen, können Sie auch in der einjährigen Fachoberschule (Form B) aufgenommen werden.

Ausbildung

Die Ausbildung der FOS umfasst wissenschaftlich-theoretische Bildung (d.h. allgemeinbildenden und fachbezogenen Unterricht) und fachpraktische Ausbildung.
Die fachpraktische Ausbildung (Vorpraktikum und Hauptpraktikum) in Klasse 11 besteht aus einem zweiwöchigen Kompaktpraktikum in Marburg und im 2. Halbjahr aus einem Hauptpraktikum in einer sozialpädagogischen Institution von insgesamt 760 Stunden. Der Schüler soll während dieses Externpraktikums Aufgaben und Arbeitsbedingungen eines Sozialarbeiters bzw. Sozialpädagogen kennen lernen, um so seine Vorstellungen über soziale Arbeit zu konkretisieren, seine Eignung für einen sozialpädagogischen Beruf selbst zu überprüfen und ggf. fundiertes Interesse an einem spezifischen Aufgabenfeld zu entdecken. Das zugrunde liegende Ausbildungskonzept zielt konkret darauf ab, dem Praktikanten Aufgaben zu übertragen, die er unter sachkundiger Anleitung in zunehmendem Maße eigenverantwortlich lösen kann. Er wird bei seiner Arbeit von Seiten der Schule durch die Leiterin des Vorpraktikums und den zuständigen Schulzweigleiter an seiner Einsatzstelle individuell betreut und beraten. Der Kontakt zu unserer Einrichtung bleibt außerdem konstant durch vier vom Schüler anzufertigende Praktikumsberichte, eine mehrtätige Auswertungsveranstaltung mit Teilnahme aller Praktikanten der Deutschen Blindenstudienanstalt zu Anfang der zweiten Hälfte des Externpraktikums sowie durch abschließende Auswertungstage, die die Erfahrungen auch im Hinblick auf Integrationsmöglichkeiten in den Unterricht der Klasse 12 sammeln und analysieren.

Der Unterricht erstreckt sich in beiden [extern]Ausbildungsjahren auf folgende Bildungsbereiche:

  1. Sprachlich-politische Bildung ( [extern]Deutsch, [extern]Politische Bildung, [extern]Englisch)
  2. Mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung ([extern]Mathematik, [extern]Biologie)
  3. Fachbezogene Bildung in den [extern]Lernfeldern Pädagogik, Soziologie, Psychologie und soziale Arbeit
  4. Religion/Ethik, Sport sowie künstlerisch-musische Angebote

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Sie findet am Ende des letzten Ausbildungshalbjahres statt.

  1. Die Fächer der schriftlichen Prüfung sind Deutsch, Englisch, Mathematik und das Fachrichtungs- oder Schwerpunktfach, die Bearbeitungsdauer beträgt:
    • für das Fach Deutsch 240 Minuten
    • für das Fach Englisch 180 Minuten
    • für das Fach Mathematik 180 Minuten
    • für die Fachrichtung/den Schwerpunkt 240 Minuten
  2. Die in der schriftlichen Prüfung gestellten Aufgaben müssen den Zielen und Anforderungen der Lehrpläne und des Unterrichts entsprechen. Unbeschadet einer prüfungsdidaktisch erforderlichen Schwerpunktbildung sollen die Aufgaben sich auf Gebiete und Inhalte aller Schulhalbjahre beziehen. Die Schule stellt das mit dem Schulstempel versehene Papier für die Arbeiten und Entwürfe zur Verfügung. Nach Abschluss der Arbeiten ist auch das nicht verwendete Papier zurückzugeben.
  3. Die Aufgabenstellung soll den Prüflingen Gelegenheit geben, durch ihre Arbeit zu zeigen, in welchem Maße sie
    • fachspezifische Arbeitstechniken und Verfahren anwenden können,
    • mit Schlüsselbegriffen, Formeln und Modellen umgehen können,
    • Einsichten in fachliche Zusammenhänge haben,
    • fachspezifische und fachübergreifende Strukturen, Gesetzmäßigkeiten und Prinzipien kennen,
    • zu selbständiger Urteilsbildung über einen Sachverhalt fähig sind,
    • Vorgänge, Sachverhalte, Zusammenhänge und eigene Überlegungen angemessen und verständlich darstellen können,
    • gestellte Aufgaben in der zur Verfügung stehenden Zeit bewältigen können.

Textzusammenfassung: Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen vom 02. Mai 2001 (ABI. S. 299), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juni 2006 (ABI. S. 463).

Zugangsvoraussetzungen

a) Mittlerer Bildungsabschluss: Der mittlere Bildungsabschluss kann nachgewiesen werden durch

  • Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule oder
  • Abschlusszeugnis der Realschule oder
  • Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasiums oder
  • ein Zeugnis der Fachschulreife oder
  • ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis

b) Gutachten der abgebenden Schule: Das Gutachten der abgebenden Schule sollte Aussagen über die Arbeitshaltung und das Interesse an sozialpädagogischen Fragestellungen sowie den Grad an Mobilität und Orientierungsfähigkeit enthalten, da diese Qualifikationen Voraussetzung für die Bewältigung der Anforderungen sind, die während des nach einem halben Jahr bereits beginnenden Hauptpraktikums an den Schüler gestellt werden.

c) Aufnahmeverfahren: Die Eingangsberatung erfüllt vor allen Dingen den Zweck, den Bewerber bei der Entscheidung für oder gegen den Besuch der Fachoberschule zu unterstützen. Jeder Schüler muss wissen, welche Arbeitsbelastung ihn auf der Grundlage seiner Voraussetzungen erwartet; nur dann ist er in der Lage, die für seinen weiteren Berufsweg mit dem Eintritt in die FOS getroffene Festlegung selbst realistisch zu beurteilen.

Bewerber für die FOS nehmen an der Orientierungswoche für neue Schüler der CSS teil.

d) Anmeldung: Die Anmeldung sollte möglichst frühzeitig erfolgen, spätestens jedoch zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres. Darüber hinaus bietet die Carl-Strehl-Schule jederzeit Beratung an.

Anschrift:
Carl-Strehl-Schule
Am Schlag 6 a
35037 Marburg
Tel. 06421/606113
E-Mail: css@blista.de
Ansprechpartner:
Joachim Lembke, Schulleiter
E-Mail: lembke@blista.de.

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