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- 2005
Das Internat
Entgegen der vielfach prognostizierten Entwicklung ist die Schülerzahl, und damit die im Internat benötigte Platzzahl zum Schuljahreswechsel 2005 nicht gesunken, sondern leicht gestiegen. Um allen an der Aufnahme Interessierten letztlich auch einen für sie individuell geeigneten Wohngruppenplatz anbieten zu können, mussten verschiedene Veränderungen realisiert werden:
Neue Wohngruppe für Minderjährige in der Biegenstraße 30
Nach langer und fast schon vergeblicher Suche konnte unmittelbar vor den Sommerferien im 1. Obergeschoss der Biegenstraße 30, (ehemals Buchhandlung Michaelis/Braun) eine vollkommen neu gestaltete 8-Zimmer-Wohnung angemietet werden. Sie bietet ausreichend Platz für sieben bis acht Jugendliche. Die Ausstattung mit Möbeln, Einbauküche usw. konnte gerade noch rechtzeitig vor den Sommerferien getätigt werden, so dass die sieben neuen Bewohnerinnen und Bewohner am 4. September in eine äußerst attraktive Wohngruppe einziehen konnten.
3 neue Einzelappartements für selbstständiges Wohnen
Das Bedürfnis volljähriger Bewohnerinnen und Bewohner des Internats, nach vielen Jahren Wohngruppenleben in den letzten ein oder zwei Jahren ihres „blista-Lebens“ nicht nur selbstständig, sondern auch alleine zu wohnen, ist in den vergangenen Jahren immer häufiger und deutlicher geäußert worden. Folgerichtig wurden zum Schuljahr 2005/2006 neben dem schon länger bestehenden Einzelappartement in der Kantstraße 12 drei neue Appartements in der Ketzerbach 45 angemietet. Die dort wohnenden Schülerinnen und Schüler werden von einer SWG-Betreuerin unterstützt und beraten.
Neue Kleingruppe in der Biegenstraße 44
Die über viele Jahre als Selbstständigen-Wohngruppe genutzte 7-Zimmer-Etage im Haus Biegenstraße 44 wurde zum Schuljahreswechsel in eine intensiv betreute Kleingruppe mit fünf Plätzen umgewandelt. Mit diesem Schritt konnte die vierte Kleingruppe des blista-Internats eingerichtet werden und es kann zukünftig dem gestiegenen Bedarf an Internatsplätzen für Jugendliche mit besonderen Problemlagen im psychischen, psycho-sozialen oder rehabilitativen Bereich Rechnung getragen werden.
Nach der Realisierung dieser verschiedenen Veränderungen konnten letztlich alle an einer Aufnahme Interessierten einen Wohngruppenplatz erhalten. Zu Beginn des Schuljahres betrug die Auslastung des Internates nahezu 100 %.
Dienstorganisation
Erhebliche Probleme bezüglich der Dienstorganisation und insbesondere bezüglich des nächtlichen Bereitschaftsdienstes in den Wohngruppen bereitet das zum 01.01.2005 novellierte „Arbeitszeitgesetz“.
Das Hauptproblem besteht dabei darin, dass die Zeiten des Bereitschaftsdienstes unter Berücksichtigung der EU-Richtlinien zukünftig nicht mehr als Pausen, sondern als normale Arbeitszeiten gewertet werden müssen. Dadurch ist eine Aneinanderreihung von normalen Arbeitszeiten und Bereitschaftsdiensten praktisch nicht mehr zulässig, weil damit die zugelassenen Höchstarbeitszeiten überschritten werden.
Eine von der Internatsleitung eingesetzte Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit der Thematik beschäftigt und zum Jahresende eine unterschriftsreife Betriebsvereinbarung vorgelegt, die unter Nutzung der im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Ausnahmeregeln eine weitestgehende Beibehaltung der bisherigen Dienstorganisation möglich machen würde. Der Abschluss der Betriebsvereinbarung setzt jedoch einen bestehenden Tarifvertrag mit Öffnungsklausel voraus. In Ermangelung dessen konnte die Betriebsvereinbarung bislang noch nicht unterzeichnet werden.
blista