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Bericht des Vorstandes 2009
Vorbemerkung
In diesem Jahr ist die
„UN Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen” in Deutschland ratifiziert worden. Die blista
nimmt die Inhalte dieser Konvention sehr ernst.
So heißt es in Artikel 24, Absatz 2c: „Um zur Verwirklichung
dieses Rechts auf die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung
beizutragen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen, um
Lehrkräfte, einschließlich behinderter Lehrkräfte, die in
Gebärdensprache oder Brailleschrift qualifiziert sind, einzustellen
und Fachkräfte und Mitarbeiter auf allen Ebenen des Bildungswesens
fortzubilden.”
Dieser Absatz bringt zum Ausdruck, dass die Menschen, für die wir
arbeiten, ein Recht darauf haben, dass wir die bestmögliche Arbeit für
sie leisten. Diesen Anspruch hat die blista seit ihrer Gründung 1916
verfolgt. Und wir hoffen, in dieser Tradition auch im vergangenen Jahr
unsere Arbeit im Interesse der Betroffenen geleistet zu haben.
Auch an der aktuellen Diskussion zur „inklusiven Schule”
und der „Neugestaltung der Eingliederungshilfe” wird sich
die blista in diesem Sinne weiter aktiv beteiligen.
blista