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Bericht des Vorstandes 2009

Vorbemerkung

In diesem Jahr ist die „UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” in Deutschland ratifiziert worden. Die blista nimmt die Inhalte dieser Konvention sehr ernst.
So heißt es in Artikel 24, Absatz 2c: „Um zur Verwirklichung dieses Rechts auf die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung beizutragen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen, um Lehrkräfte, einschließlich behinderter Lehrkräfte, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift qualifiziert sind, einzustellen und Fachkräfte und Mitarbeiter auf allen Ebenen des Bildungswesens fortzubilden.”

Dieser Absatz bringt zum Ausdruck, dass die Menschen, für die wir arbeiten, ein Recht darauf haben, dass wir die bestmögliche Arbeit für sie leisten. Diesen Anspruch hat die blista seit ihrer Gründung 1916 verfolgt. Und wir hoffen, in dieser Tradition auch im vergangenen Jahr unsere Arbeit im Interesse der Betroffenen geleistet zu haben.
Auch an der aktuellen Diskussion zur „inklusiven Schule” und der „Neugestaltung der Eingliederungshilfe” wird sich die blista in diesem Sinne weiter aktiv beteiligen.

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