Arbeitswelt blista
Die blista beschäftigt rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Als Einrichtung der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe führen wir den Diskurs darüber, welche Werte und Orientierung ein inklusives Miteinander ausmachen, welche Wege wir verfolgen und welche Ziele wir bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK) definieren, gemeinsam mit allen Beteiligten.
Inklusion ist für uns ein lebendiger Prozess der Weiterentwicklung, der ständigen Reflexion und der demokratischen Mitwirkung. Unser gemeinsames Ziel ist es, die aktive Teilhabe aller Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung in unserer Gesellschaft zu unterstützen.
Dabei ist vielerorts Teamarbeit angesagt. Die meisten Projekte sind nur gemeinsam wirklich erfolgreich. Mit einem Anteil von rund 20% von Kolleginnen und Kollegen mit einer Schwerbehinderung sehen wir uns zugleich als Vorreiterin für die Gestaltung einer inklusiven Arbeitswelt.
Gemeinsam für Vielfalt und Teilhabe
Bundesweit einmalig ist das blista-Engagement zur Einbeziehung der Mitarbeiterschaft in die Umsetzung der BRK. Unter dem Motto „Gemeinsam für Vielfalt und Teilhabe“ nutzt die blista zudem das tariflich verankerte Instrument des Leistungsentgeltes auf innovative Weise: Gemeinsam haben Vorstand und Betriebsrat daraus ein Instrument geformt, das den Weg zum lebenslangen Lernen über ein breites Spektrum an BRK-Bildungsangeboten fördert.
Die „Betriebsvereinbarung Leistungsentgelt“ der blista basiert auf dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Sie eröffnet Wege zu lebenslangem Lernen und motiviert die Belegschaft dazu, nachhaltig aktiv zu sein und stets neue Anstrengungen zur umfassenden Einbeziehung behinderter Menschen zu unternehmen.