Die blista fördern

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Deutsche Blindenstudienanstalt zu fördern. Damit unterstützen Sie insbesondere solche Projekte für blinde und sehbehinderte Menschen, die sorgfältig und nachhaltig angelegt werden müssen.

Für Förderinnen und Förderer liegt der jährliche Mindestbetrag bei 30 EUR für natürliche Personen und bei 75 EUR für juristische Personen, für Vereine, Firmen und Organisationen. 

Ihre Vorteile:

  • 3 x im Jahr erhalten Sie das Magazin blista-News frei Haus und sind so jederzeit über die Entwicklungen an der blista informiert.
  • Auch zum blista-Sommerfest sind Sie herzlich eingeladen!
  • Der Förderbeitrag ist steuerlich absetzbar.

Die blista ist als gemeinnützig anerkannt, Mitglied im PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband Hessen und nach AZAV-zertifiziert. Die Förderung ist ohne Fristen jederzeit kündbar - auch telefonisch.