Universitäre Weiterbildungen

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Allgemein herrscht  ein großer Mangel an Blinden- und Sehbehindertenpädagog*innen. Die Notwendigkeit des Ausbaus und der Verbreitung blinden- und sehbehindertenspezifischer Kompetenzen betrifft unser schulisches Bildungssystem und geht im Sinne lebenslangen Lernens zugleich darüber hinaus. Nicht ohne Grund bestimmt die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) das Konzept der „angemessenen Vorkehrungen" zum integralen Bestandteil des Rechts auf inklusive Bildung (Artikel 24 Absatz 2 c).

Die Angebote der Philipps-Universität in Kooperation mit der blista: