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Rehabilitationseinrichtung
für Blinde und Sehbehinderte (kurz RES)
Aktuelle Meldungen
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Mehr Sicherheit für Ausbildungsinteressenten
IT-Ausbildung endlich als „vergleichbare Einrichtung” anerkannt -
Elternsprechtag – auch mit den Fachkräften der Rehaabteilung -
Rechtstipp
§ 14 SGB IX - Das „Schwarze-Peter-Prinzip” -
Staatliche Anerkennung für Rehalehrer-Ausbildung
Über die RES
Anfang der siebziger Jahre hat die blista als eine der ersten Einrichtungen in Deutschland begonnen, professionelle Angebote im Bereich der Rehabilitation für blinde und sehbehinderte Menschen zu entwickeln. Aus diesen ersten Initiativen ist inzwischen eine der größten und vielfältigsten Reha-Einrichtungen in Europa geworden. Mehr als fünfzig Spezialisten, die zum Teil selbst sehbehindert oder blind sind, arbeiten in den verschiedensten Bereichen der Beratung, Schulung, Ausbildung, Rehabilitation und Fortbildung.
Die Palette der Aufgaben reicht von der Frühförderung über die berufliche Ausbildung bis hin zu Beratungsangeboten für Senioren. Einige Leistungen sind regional begrenzt, andere können von blinden und sehbehinderten Menschen aus der gesamten Bundesrepublik wahrgenommen werden. Für die Schüler und Rehabilitanden leistet die RES einen entscheidenden Beitrag zur Förderung der Selbstständigkeit und ist damit ein wesentlicher Bestandteil des pädagogischen Konzepts der blista.
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