100 Jahre Arbeitswelt

Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt das Recht behinderter Menschen auf Arbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen. Berufliche Arbeit dient nicht nur dem Broterwerb, sondern wirkt sinnstiftend und lebenserfüllend. Dies gilt für alle Menschen gleichermaßen.

In den 100 Jahren seit der Gründung der blista hat sich die Arbeitswelt für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung grundlegend gewandelt: Zu „klassischen Blindenberufen“ wie Korbmacher, Bürstenbinder und Musiker kamen, dank technischer Innovationen, gesellschaftspolitischem Fortschritt und dem Engagement von Betroffenen zahlreiche neue Berufsbilder hinzu. So sind heute in Deutschland zum Beispiel rund 70 blinde Richter aktiv.

Andere Berufsbilder verschwanden. Die zunehmende Digitalisierung unserer Arbeitswelt eröffnet Chancen für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung und stellt sie zugleich vor neue Herausforderungen. Das Recht auf Arbeit von Menschen mit Behinderungen bedarf also nach wie vor der Anstrengung vonseiten des Staates, der Wirtschaft und der Gesellschaft, um die berufliche und gesellschaftliche Teilhabe zu sichern.

Ein blinder Telefonist an seinem Arbeitsplatz ca. 1950
Ein blinder Telefonisten bei der Arbeit. Die Aufnahme stammt aus dem Jahr 1952 und ist im Finanzamt der Stadt Marburg entstanden, täglich wurden hier rund 250 Amts- und Ferngespräche vermittelt.