Barrierefreiheit

Die Anforderungen der aktuellen BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) sind Grundlage zur barrierefreien Gestaltung dieses Webangebots. Dabei richten wir uns nach den Festlegungen und Erläuterungen des BITV-Tests-Prüfverfahrens.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sagt im § 4:

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Die Behindertenrechtskonvention (BRK) verlangt, Güter, Dienstleistungen, Geräte und Einrichtungen in universellem Design zu fördern und zu entwickeln (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe f). Sie definiert universelles Design als

ein Design von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können. "Universelles Design" schließt Hilfsmittel für bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen, soweit sie benötigt werden, nicht aus (Art 2, 5. Definition).

Wir prüfen den Quellcode unserer Webseiten regelmäßig mithilfe des W3C-Validators. Sollten Sie trotzdem in unserem Angebot auf eine nicht valide Seite stoßen, freuen wir uns über eine kurze Nachricht. Bei der Erläuterung von Abkürzungen folgen wir den Überlegungen des Artikels Abkürzungen auszeichnen? auf der Website des BITV-Test-Verfahrens. Alle wichtigen Fachbegriffe erläutern wir in unserem Glossar.