Editorial

Portraitfoto Claus Duncker: Der grauhaarige Brillenträger trägt ein dunkles Jakett, ein helles Hemd und eine hellblaue Krawatte, er lächelt zu den betrachtenden hin

Liebe Leserin,
Lieber Leser,

Pech gehabt. Leider hinten runtergefallen. So kann es einem ergehen, wenn man nur eine kleine Gruppe ist. Etwa 10 Millionen Schülerinnen und Schüler gibt es in Deutschland. Davon sind 7.500 blind oder sehbehindert und eine weiterführende Schule besuchen vielleicht 1.000 blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler. Eine verschwindend kleine Gruppe. Und die kann man leicht aus dem Auge verlieren. Vor allem, wenn es um etwas so Großes geht wie die Reformierung der Eingliederungshilfe. Die hatte bisher die Zugangsmöglichkeiten und Finanzierungen unserer Schülerinnen und Schüler geregelt.

Bundesteilhabegesetz (BTHG) heißt dieses Mammutprojekt von Bund und Ländern. Noch in diesem Jahr soll es verabschiedet werden. 700 Seiten umfasst der Gesetzentwurf. Und da kann schon mal was übersehen werden.

Die blista hat in den letzten 100 Jahren ­tausende von blinden und sehbehinderten jungen Menschen zum Abitur oder Fach­abitur geführt und ihnen damit den Einstieg in eine erfolgreiche Zukunft ermöglicht. Dies wird für zukünftige Generationen auf der Basis des vorliegenden Gesetzentwurfes nicht mehr möglich sein.

Um zwei Beispiele zu benennen:

Bislang regelt die Eingliederungshilfe-­Verordnung, dass sehbehinderte Menschen mit einem Sehvermögen von bis zu 30?% ­Zugang zur Eingliederungshilfe haben. Diese automatische Zugangsberechtigung wird im BTHG ersatzlos gestrichen. Sehbehinderte Schüler müssen belegen, dass sie in mindestens fünf Lebensbereichen erheblichen ­Unterstützungsbedarf haben, sonst erhalten sie zukünftig keine Leistungen der Einglie­derungshilfe.

Bisher wurden Hilfen nicht nur während der Schulpflicht, sondern auch für den Besuch einer weiterführenden Schulbildung gewährt. Im Rahmen des Kabinettsentwurfs wurden die weiterführenden Schulen aus dem Gesetzestext gestrichen.

Ausführlicher werden einige der gravierendsten Änderungen in dieser blista-news erläutert.

Unsere Kinder und ihre Eltern würden zu eindeutigen Verlierern des neuen Bundesteilhabegesetzes. Das kann vom Gesetzgeber nicht gewollt sein und scheint mir eher ein Versehen, da im ursprünglichen Gesetzesentwurf viele Fördermöglichkeiten noch enthalten waren, die jetzt gestrichen sind.

Ich wende mich heute mit der dringenden Bitte an Sie, mit uns bei den anstehenden politischen Beratungen dafür zu streiten, dass sich die Lebensbedingungen für blinde und sehbehinderte Menschen nicht verschlechtern, sondern dass mehr gesellschaftliche Teilhabe möglich wird. Und da ist es manchmal auch sehr vorteilhaft, wenn der Personenkreis klein ist.

Einen entsprechenden Musterbrief, den Sie an politische Entscheidungsträger senden können, und weitere Informationen finden Sie unter www.blista.de/bthg.

Für die Zukunft unserer Kinder gilt es, dass wir uns für deren Belange Gehör verschaffen.

Ihr Claus Duncker