Literatur und Zeitschriften für Jung und Alt

Im vergangenen Jahr wurden rund 103.000 Hörbücher in Marburg ausgeliehen und Tausende Pakete mit Braillebüchern machten sich per Post auf den Weg zu den Leserinnen und Lesern im In- und Ausland.

Die blista verleiht Medien in der Deutschen Blinden-Bibliothek und im Rahmen des Netzwerks Hörbücherei vor Ort an blinde, seh- und lesebehinderte Menschen. Dabei produziert sie auch selbst: Rund 30 Sprecher*innen lesen regelmäßig neue Titel in den vier Studios ein, zum Beispiel jeden Freitag eine vollständige Version der aktuellen Ausgabe des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel".

Hörzeitschriften im DAISY-Format

  • Der Spiegel – das deutsche Nachrichtenmagazin (jährlich 52 CD-Ausgaben oder 52 Downloads)
  • Dein Spiegel – das Nachrichtenmagazin für Kinder (jährlich 12 CD-Ausgaben, für unter 16-Jährige kostenlos!)
  • Der Einwurf - Aktuelles aus der Welt des Sports (240 Minuten Sportgeschehen monatlich)

Braille-Zeitschriften

  • Das Beste aus Readers Digest: Artikel aus allen Bereichen des Lebens. MEDIENART: Reformierte Kurzschrift (KR), 12 Ausgaben pro Jahr
  • Die Brücke: Die Zeitschrift für junge Leute. MEDIENART: Vollschrift (VS) oder reformierte Kurzschrift (KR), 12 Ausgaben pro Jahr
  • Das Büro: Die Fachzeitschrift für blinde und sehbehinderte Menschen in Büro- und Verwaltungsberufen. 4x jährlich mit einer EDV-Beilage. MEDIENART: Reformierte Kurzschrift (KR), 12 Ausgaben pro Jahr
  • Unter uns: Infos zu Leben, Gesundheit, Haushalt, Geld & Recht, Reise und Literatur. Als lose Blattsammlung liegen leckere Rezepte bei. MEDIENART: Reformierte Kurzschrift (KR), 12 Ausgaben pro Jahr

Wie werde ich Mitglied?

Aus urheberrechtlichen Gründen benötigen wir von Ihnen einen Nachweis über Ihre Sehbehinderung oder Blindheit, d.h. eine Kopie des Schwerbehindertenausweises (mit dem Vermerk BL) oder ein ärztliches Attest. Diese können Sie uns per Post oder E-Mail zuschicken.

Voraussetzung für die Ausleihe von Büchern und den Bezug von Zeitschriften ist aufgrund des Urheberrechts ein Nachweis über die Lesebehinderung. - Der Versand an blinde und sehbehinderte Menschen ist durch die Deutsche Post kostenlos. Hierfür benötigen wir einen Nachweis über die Seheinschränkung, ansonsten ist die Ausleihe nur per Download möglich.

Mit der Abo-Bestellung einer unserer Zeitschriften erlangen Sie automatisch die kostenlose Mitgliedschaft in der DBB. Somit steht Ihnen die kostenlose Ausleihe unserer Hör- bzw. Punktschriftbücher zur Verfügung.