Spezialisierung LPF
Rehabilitationsfachkräfte für Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF) vermitteln Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung Strategien, Techniken und Kompetenzen für eine selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung und Selbstversorgung.
Wesentliche Schulungsinhalte sind z.B. alltägliche Aktivitäten wie das An- und Ausziehen, Gesundheits- und Körperpflege, Zubereitung und Verzehr von Speisen, Haushaltsführung, Kleiderpflege, Kommunikation und Freizeitgestaltung. LPF-Schulungskonzepte berücksichtigen die Wünsche und Bedarfe, sowie die persönlichen Voraussetzungen und das vorhandene Sehvermögen der Klienten. In der Schulung werden taktile und auditive Hilfsmittel vorgestellt und erprobt, ein weiterer Schwerpunkt besteht darin die vorhandenen Sinne, insbesondere Sehpotentiale, den Tastsinn und das Gehör optimal einzusetzen.
In den Modulen erfolgt die praktische Ausbildung der Studierenden unter der Augenbinde und mit speziellen Brillen, die unterschiedliche Seheinschränkungen simulieren. Der Einstieg in die Lehrpraxis beginnt unmittelbar nach dem ersten Modul in der eigenen Einrichtung. In der Lehrpraxis werden ausschließlich die Inhalte unterrichtet, die in den Modulen bereits abschließend vermittelt worden sind. Die Anleitung (50 % der Lehrpraxisstunden) erfolgt durch eine geeignete Reha-Fachkraft vor Ort.
Weitere Themen in den Modulen sind Konzepte der Rehabilitation bei Blindheit oder Sehbehinderung und weiteren Beeinträchtigungen und Fallbesprechungen auf der Basis von Videodokumentationen der Lehrpraxis der Studierenden, sowie Dokumentation und Verwaltung.
Die Präsenzzeit für die Spezialisierung zur Reha-Fachkraft für LPF umfasst 50 Tage, die in 5 Module unterteilt sind. Die Weiterbildung umfasst darüber hinaus 20 Hospitationsstunden, 15 Tage für die Abschlussarbeit und mindestens 120 Stunden Lehrpraxis.
Für die Durchführung der Spezialisierung zur Rehabilitationsfachkraft für LPF sind das Institut IRIS in Hamburg und die blista in Marburg gemeinsam verantwortlich.