blista in Zeiten von Corona ab dem 22.02.2021

18.02.2021
Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Damen und Herren,
am 14. Februar hat die hessische Landesregierung neue Vorgaben zum Infektionsschutz u.a. für den Schulbetrieb bekannt gegeben.
Damit gilt ab Montag, 22.02.2021, der nachfolgende eingeschränkte Schulbetrieb:
Für alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und der Klasse 12 findet Präsenzunterricht statt:
- Allgemeines/Berufliches Gymnasium Klasse 12 (AG/BG12)
- Allgemeines/Berufliches Gymnasium Klasse 13 (AG/BG 13)
- Fachoberschule Gesundheit Klasse 12 (FOG 12)
- Fachoberschule Sozialwesen Klasse 12 (FOS 12)
- Höhere Berufsfachschule Informationsverarbeitung und Wirtschaft Klasse 12 (BIW 12)
- Fachoberschule Wirtschaft (FOW 13)
- Berufsschule 3. Ausbildungsjahr (IT 3)
Schüler*innen der o.g. Klassen, die im Internat der blista untergebracht sind, reisen wie gewohnt an bzw. verbleiben in den Wohngruppen.
- Für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 der Carl-Strehl-Schule findet Präsenzunterricht statt. Schüler*innen der o.g. Klassen, die im Internat der blista untergebracht sind, können am Sonntag, 21.02.2021 anreisen.
- Für alle Schülerinnen und Schüler der Montessori-Schulen findet Präsenzunterricht im Wechsel statt. Näheres erfahren Sie in einem separaten Anschreiben.
- Für alle weiteren Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen und Klasse 12) erfolgt kein Präsenzunterricht und die Schülerinnen und Schüler werden ausschließlich durch HomeSchooling von ihren Lehrkräften unterrichtet.
Der Distanzunterricht ist verpflichtend.
Unser gemeinsames Ziel ist die Vermeidung einer Ansteckung mit Covid 19. Deshalb gilt für alle anreisenden Schülerinnen und Schüler folgendes unbedingt zu beachten:
Sicherheits- und Hygienemaßnahmen
Die blista hat alle erforderlichen Maßnahmen umgesetzt, und einen Leitfaden erstellt. Diesen finden Sie auf unserer Homepage unter: www.blista.de/corona/ab-dem-22022021#Formular-Leitfaden-Konzept
Wir bitten um Verständnis, dass spätestens bei Ankunft von Internatsschüler*innen an der Wohngruppe bzw. bei allen anderen vorm Betreten der Schule die Selbstauskunft ausgefüllt und unterschrieben vorliegen muss.
Die Angaben über Risikogebiete und Corona-Test-Vorgaben entnehmen Sie bitte den Vorgaben durch das Robert-Koch- Institut.
Maskenpflicht
Eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske besteht auf dem gesamten blistaCampus und in den Schulgebäuden.
Wir empfehlen die Nutzung von medizinischen (diese werden auch für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, Behörden, Arztpraxen, unseres Fahrdienstes u.a. benötigt).
Stellen Sie bitte sicher, dass Sie / Ihr Kind ausreichend Masken (bei medizinischen Masken für jeden Anwesenheitstag eine) zur Verfügung hat – diese müssen regelmäßig gewechselt werden und sind nicht wiederverwendbar. Alternativ sind auch FFP2-Masken verwendbar.
Vorerkrankungen und gesundheitliche Risiken
Schülerinnen und Schüler mit Vorerkrankungen und gesundheitlichen Risiken sowie Schüler*innen, deren Angehörige zur Risikogruppe zählen:
Bitte klären Sie vorher ärztlich ab, ob einem Schulbesuch in Zeiten von Corona zugestimmt werden kann und informieren Sie darüber Schul- oder Internatsleitung. Ein ärztliches Attest ist zeitnah vorzulegen.
Zeitnahe Informationen
Beachten Sie bitte, dass sich tagtäglich neue Änderungen ergeben können - informieren Sie sich dazu immer auf unserer Homepage unter www.blista.de/aktuelles und prüfen Sie regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung; für Rückfragen stehen Schul- und Internatsleitung sehr gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen vom blistaCampus
Claus Duncker und Patrick Temmesfeld, Vorstand
Peter Audretsch, Schulleiter
Maarten Kubeja, Internatsleiter