blista-Datenschutzhinweise Internate

Mit der Anbahnung und Durchführung einer Maßnahme der Eingliederungshilfe werden zu diesem Zweck für jede Schülerin bzw. für jeden Schüler persönliche Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert und in der Verwaltung sowie in den pädagogischen Ressorts Schule, Internat und Rehabilitationseinrichtung (RES) Schülerakten angelegt.

Die Daten umfassen verwaltungsrelevante Informationen für die Korrespondenz und Abrechnung mit den zuständigen Kostenträgern der Maßnahme, erforderliche medizinische Befunde (z. B. augenärztliche und ggf. weitere medizinische Befundberichte) sowie Informationen zur Planung und Dokumentation der pädagogischen und rehabilitativen Förderung (z. B. besuchte Unterrichtsveranstaltungen, Schulleistungen, erreichte Abschlüsse, Förderpläne und Entwicklungsberichte, Sehstatus, erforderliche Hilfsmittel, Einschätzungen des Rehabilitationsbedarfs und Dokumentation der rehabilitativen Förderung). Die Datenhaltung geschieht teils in elektronischer Form und teils in Form einer Schülerakte in Papierform.

Grundlage für die Datenerhebung und die weitere Datenverarbeitung wird in den §§ 35 SGB I und 67 a ff. SGB X sowie in der DSGVO gelegt. Zudem erfolgen die Datenerhebung und die weitere Datenverarbeitung in der Schule nach den gesetzlichen Vorgaben des Hessischen Schulgesetzes (§ 83 HSchG) und der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen und statistische Erhebungen an Schulen in Ihrer jeweils gültigen Fassung (im Internet siehe: kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulrecht/datenschutz). In dieser Verordnung finden Sie auch einen Überblick darüber, welche Daten grundsätzlich in der Schule gehalten werden dürfen und wie lange sie aufbewahrt werden müssen.