Datenschutzhinweise zum Beratungs- und Schulungszentrum und zu blista Frankfurt

Die Angebote der Beratungs- und Schulungszentren der blista in Frankfurt und Marburg sind vielfältig. Unsere großen und kleinen Klientinnen und Klienten wenden sich mit ganz unterschiedlichen Anliegen und Wünschen an uns. Um Sie bestmöglich zu beraten, ist es wichtig, Ihre Situation und Ihre Ziele kennenzulernen.

Da einige Krankenkassen und -versicherungen die behinderungsspezifischen Beratungskosten übernehmen, andere hingegen nicht, und sich die Beratungskosten zudem noch bei gesetzlich und privatversicherten Kunden unterscheiden, erfragen wir neben Ihren persönlichen Kontaktdaten zusätzlich Ihre Krankenkasse oder -versicherung. So können wir Sie über eventuell anfallende Beratungskosten genau informieren.

Von welcher Augenerkrankung Sie betroffen sind und wie stark Ihr Sehen ausgeprägt ist, diese Angaben benötigen wir, um Sie darüber zu informieren,

  • ob z. B. eine Low Vision-Beratung in Betracht kommt, in deren Folge die Krankenkasse die Kosten für empfohlene Sehhilfen möglicherweise übernimmt,
  • ob etwa eine Schulung in Orientierung und Mobilität für Sie sinnvoll ist oder
  • ob möglicherweise eine Blindentechnische Grundrehabilitation zu empfehlen ist.

Sollten Sie an der Teilnahme an unserer Integrationsmaßnahme PROJob oder an einem Job-Coaching interessiert sein, benötigen wir zusätzlich Informationen über Ihren beruflichen Werdegang, Ihre berufsspezifischen Qualifikationen und Ihre Zielvorstellungen für eine zukünftige Beschäftigung.

Mit der Anbahnung und Durchführung von Beratungs- und Schulungsdienstleistungen oder mit Ihrer Teilnahme an einer geförderten Maßnahme werden zu diesem Zweck für jede Kundin bzw. für jeden Kunden des Beratungs- und Schulungszentrums der blista persönliche Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert sowie an die Verwaltung zur Rechnungsstellung übermittelt.

Die Daten umfassen verwaltungsrelevante Informationen für die Korrespondenz und Abrechnung mit den zuständigen Kostenträgern der Maßnahme, erforderliche medizinische Befunde (z. B. augenärztliche und ggf. weitere medizinische Befundberichte) sowie Informationen zur Planung und Dokumentation der pädagogischen und rehabilitativen Förderung (z. B. Profilingberichte, Hilfsmittelempfehlungen, Schulungspläne, Abschlussberichte, Integrationspläne und Sehstatus, Einschätzungen des Rehabilitationsbedarfs und Dokumentation der rehabilitativen Förderung). Die Datenhaltung geschieht teils in elektronischer Form und teils in Form einer Akte in Papierform.

Die Grundlage für die Datenerhebung und weitere Datenverarbeitung wird in den §§ 35 SGB I und 67 a ff. SGB X sowie in der DSGVO gelegt. Sollten Sie an unserer Arbeitsmarktintegrationsmaßnahme PROJob teilnehmen, gelten zusätzlich die Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Durchführung AZAV - zertifizierter Angebote („Maßnahmen“). Weitere Regelungen, insbesondere zur Erfassung medizinischer Daten, in § 630 f BGB zu finden.