Online-Veranstaltung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
29. April 2026 16:00 Uhr via Zoom
Die rbm - Rechtsberatungsgesellschaft für behinderte Menschen informiert in Kooperation mit der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. (blista).
Was bedeutet das neue „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ (BFSG) für den Alltag der über neun Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland konkret? Was müssen Anbieter von digitalen Produkten und Dienstleistungen ab jetzt beachten?
Die Online-Veranstaltung am 29. April, 16:00 Uhr, gibt Antworten und auch Sie können Ihre Fragen stellen:
- Welche Produkte und Dienstleistungen betrifft das Gesetz überhaupt?
- Gilt das neue Gesetz zum Beispiel auch für Gesundheits-Apps, Webseiten von Kliniken, Arztpraxen oder Ergotherapeuten?
- Müssen die Portale zur Terminvereinbarung auch barrierefrei zugänglich sein?
- Wie ist es mit Geldautomaten, Online-Shops oder Kartenzahlung im Supermarkt, Fachgeschäft oder im Hotel?
- Wer überwacht das eigentlich und wo kann man sich ggf. beschweren?
- Werden Verstöße gegen das BFSG eigentlich bestraft?
- Gibt es Übergangsfristen?
Diese und natürlich auch Ihre Fragen beantwortet Dr. Michael Richter von der rbm in der Onlineveranstaltung über Zoom am 29. April ab 16:00 Uhr.
An Zoom-Meeting teilnehmen:
https://us06web.zoom.us/j/88584033848?pwd=zgh8l5zu4a7WllHg50OuoH5KbdFetI.1
Meeting-ID: 885 8403 3848
Kenncode: 626764