Datenschutzhinweise Blindentechnische Grundrehabilitation

Mit der Anbahnung und Durchführung der Blindentechnischen Grundrehabilitation wird für jeden Rehabilitand/jede Rehabilitandin eine Akte angelegt.

Die Daten umfassen verwaltungsrelevante Informationen für die Korrespondenz und Abrechnung mit den zuständigen Kostenträgern der Maßnahme, erforderliche medizinische Befunde (z. B. augenärztliche und ggf. weitere medizinische Befundberichte) sowie Informationen zur Planung und Dokumentation der rehabilitativen Schulung und Förderung (z. B. Sehstatus, erforderliche Hilfsmittel, Einschätzungen des Rehabilitationsbedarfs, Rehabilitationsplan, Dokumentation der rehabilitativen Förderung, Abschlussberichte). Die Datenhaltung geschieht teils in elektronischer Form und teils in Form einer Akte in Papierform.

Die Grundlage für die Datenerhebung und weitere Datenverarbeitung wird in den §§ 35 SGB I und 67 a ff. SGB X sowie in der DSGVO gelegt.

Die Rehabilitandenakten werden 10 Jahre nach Beendigung der Maßnahme gelöscht.