Datenschutzhinweise Psychologischer Dienst
Nehmen Schüler/innen, Rehabilitanden oder Rehabilitandinnen oder Auszubildende des Zentrums für berufliche Bildung regelmäßig Beratungstermine im Psychologischen Dienst unserer Einrichtung wahr, so wird von der zuständigen Fachkraft eine gesonderte Handakte angelegt, in der diagnostische Einschätzungen und der Beratungs- bzw. Therapieverlauf dokumentiert wird.
Gesetzliche Grundlage der Datenerfassung und –verarbeitung für den psychologischen Dienst ist der § 630 f BGB sowie die DSGVO.
Die Einsicht der Akte des psychologischen Dienstes durch Eltern kann durch die gesetzliche Schweigepflicht beschränkt werden und ist an die Einwilligung und eine Entbindung der psychologischen Fachkraft von ihrer Schweigepflicht durch den betroffenen Schüler /Rehabilitand bzw. die betroffenen Schülerin/ Rehabilitandin gebunden.
Die Klientenakten des psychologischen Dienstes werden 10 Jahre nach Ende der Maßnahme gelöscht.