blista in Zeiten von Corona ab dem 03.05.2021

Corona-Pictogramm "Schütz ich mich, schütz ich dich."

28.04.2021

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen, Schüler und Rehabilitand*innen,
sehr geehrte Damen und Herren,

die hessische Landesregierung hat von ihrem Recht Gebrauch gemacht, abweichend vom Infektionsschutzgesetz („Notbremse“), den Präsenzunterricht an einer Förderschule zu erlauben. Die Begründung ist, dass diesem Schülerklientel die Probleme und Beeinträchtigungen durch den Distanzunterricht nicht weiter zumutbar sind. Deshalb bieten wir als Förderzentrum ausschließlich für alle Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Sehen zum 03.05.2021 wieder Präsenzunterricht an.

Somit findet für alle Schüler*innen der Carl-Strehl-Schule mit dem Förderschwerpunkt „Sehen“ Präsenzunterricht statt.

Schüler*innen der o.g. Schule, die im Internat der blista untergebracht sind, reisen am 02.05.2021 an.

Für die Schülerinnen und Schüler ohne Seheinschränkung der Carl-Strehl-Schule bleiben die jetzigen Regeln bestehen.

Für die Schülerinnen und Schüler der Montessori-Schule wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten; ansonsten erfolgt Distanzunterricht.

Bitte beachten Sie, dass sich Regelungen und Verordnungen jederzeit und kurzfristig ändern können.  Wir werden Sie zeitnah informieren. Informieren Sie sich dazu bitte immer auf unserer Homepage unter www.blista.de/aktuelles und prüfen Sie regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach.

Wichtig: verpflichtende Schnelltests

Negative Schnelltests sind ab dem 18. April 2021 verpflichtende Grundlage für die Teilnahme am Präsenzunterricht.

Bitte beachten Sie, dass

  • vor der Anreise ein – nicht älter als 72 Stunden – negativer Schnelltest erforderlich ist. Hierzu sollten Sie ggf. einen Termin für einen (kostenlosen) Bürgertest in den Testzentren oder Apotheken am Heimatort ab Freitag, 30.04.2021, vereinbaren (dies gilt nur für Schüler*innen, die nach den Osterferien zum ersten Mal anreisen),
  •  dieser ist vor Betreten der Wohngruppe und der Teilnahme am Unterricht vorzulegen,
  • nachfolgend an jedem Montag und Donnerstag Selbsttests in der Schule (mit Anleitung und Aufsicht) durchgeführt werden,
  •  wir hierfür unbedingt das Genehmigungsschreiben bei Anreise unterschrieben zurück benötigen (senden wir Ihnen Ende der Woche zu),
  • bei Nicht-Genehmigung Ihrerseits von Schnelltests keine Anreise möglich ist; Ihr Kind bleibt zuhause und wird im Distanzunterricht beschult und
  • wenn der Test positiv ausfällt, Ihr Kind umgehend zurück nach Hause und das Ergebnis gemeldet werden muss.

Maskenpflicht auf dem blistaCampus

Eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske besteht weiterhin auf dem gesamten blistaCampus. Wenn eine Maske nicht getragen werden kann, ist eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung mit einer medizinischen Begründung, Benennung des Zeitraums und welche Maske nicht getragen werden kann, notwendig und dem Vorstand vor dem Besuch der Schule und/oder dem Internat umgehend vorzulegen.

Wir empfehlen die Nutzung von medizinischen Masken (diese sind auch für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, Behörden, Arztpraxen, unseres Fahrdienstes in Hessen vorgeschrieben).

Stellen Sie bitte sicher, dass Sie / Ihr Kind ausreichend Masken (bei medizinischen Masken für jeden Anwesenheitstag eine) zur Verfügung hat – diese müssen regelmäßig gewechselt werden und sind nicht wiederverwendbar. Alternativ sind auch FFP2-Masken verwendbar.

Bitte beachten Sie alle Sicherheits- und Hygienemaßnahmen aus unserem Leitfaden

Die blista hat alle erforderlichen Maßnahmen umgesetzt und einen Hygieneplan sowie einen eigenen Leitfaden erstellt. Diese finden Sie unten auf dieser Seite.    

Befreiung vom Präsenzunterricht

Laut Verordnung des Landes Hessen können Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien lassen. Dafür teilen Sie uns bitte bis spätestens Freitag, 30.04.2021, 12.00 Uhr, schriftlich mit, wenn Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnimmt. Ihre Entscheidung bindet Sie für eine komplette Schulwoche.

Sollte sich Ihre Entscheidung ändern, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für den Präsenzunterricht anzumelden oder aber auch vom Präsenzunterricht wieder abzumelden. In diesem Fall bitten wir, diese Entscheidung bis spätestens Freitagmorgen, 08.30 Uhr, mit Wirkung zur neuen Schulwoche mitzuteilen.

Schüler*innen mit Vorerkrankungen und gesundheitlichen Risiken

sowie Schülerinnen und Schüler, deren Angehörige zur Risikogruppe zählen

Bitte klären Sie vorher ärztlich ab, ob ein Schulbesuch in Zeiten von Corona vertretbar ist und informieren Sie darüber Schul- oder Internatsleitung. Ein ärztliches Attest ist zeitnah vorzulegen.

Spätestens am Freitag, 30.04.2021, senden wir Ihnen noch weitere Dokumente zum Ausfüllen/Unterschreiben und zur Kenntnisnahme zu.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung; für Rückfragen stehen Schul- und Internatsleitung sehr gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen vom blistaCampus

Claus Duncker und Patrick Temmesfeld, Vorstand
Peter Audretsch, Schulleiter
Markus Biber, Gesamtleiter Montessori-Schulen
Dr. Werner Hecker, Leitung RES
Maarten Kubeja, Internatsleiter

 

Übersicht "blista in Zeiten von Corona"

Vorausgegangene Informationsschreiben

15.04.2021 | blista in Zeiten von Corona ab dem 19.04.2021

21.03.2021 | Elternbrief "blista in Zeiten von Corona ab dem 22.03.2021"

18.02.2021 | Elternbrief "blista in Zeiten von Corona ab dem 22.02.2021"

10.02.2021 | Elternbrief "blista in Zeiten von Corona vom 15.02. bis 21.02.2021"

22.01.2021 | Elternbrief blista in Zeiten von Corona ab dem 01.02.2021

07.01.2021 | Elternbrief blista in Zeiten von Corona ab dem 11.01.2021

19.10.2020 | Elternbrief blista in Zeiten von Corona ab dem 19.10.2020

28.09.2020 | blista in Zeiten von Corona - Informationen zu den anstehenden Herbstferien

14.08.2020 | blista in Zeiten von Corona ab dem 17.08.2020

28.05.2020 | blista in Zeiten von Corona ab dem 02.06.2020

15.05.2020 | Hinweise zum Schuleinstieg am 18.05.2020

08.05.2020 | blista in Zeiten von Corona ab dem 18.05.2020

30.04.2020 | blista in Zeiten von Corona ab dem 04.05.2020

24.04.2020 | blista in Zeiten von Corona ab dem 27.04.2020

17.04.2020 | blista in Zeiten von Corona – Regelung für die Woche vom 20. bis 24.04.2020

27.03.2020 | Neues vom blistaCampus

20.03.2020 | blista in Zeiten von Corona - Elternbrief

19.03.2020 | Die schriftlichen Prüfungen der Abiturientinnen und Abiturienten finden seit Donnerstag, den 19.03., nach den entsprechenden Vorgaben statt.

13.03.2020 | Der Unterricht wird nach den Vorgaben der Hessischen Landesregierung an der Carl-Strehl-Schule, am Carl-Strehl-Gymnasium und an der Montessori-Grundschule ab sofort bis zum Ende der hessischen Osterferien eingestellt.