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Staatlich anerkannte Fachschule für Fachkräfte der Blinden- und Sehbehindertenrehabilitation

Sie möchten bei uns eine Weiterbildung zur Rehabilitationsfachkraft absolvieren – in Vollzeit an unserer Staatlich anerkannten Fachschule für Fachkräfte der Blinden- und Sehbehindertenrehabilitation oder aber berufsbegleitend? Wir freuen uns, wenn wir Ihre Fragen beantworten und Sie bei Ihrer Entscheidung unterstützen können.

Um Sie bei konkreten Fragen und Anliegen bestmöglich beraten zu können, z. B. dahingehend, ob Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, benötigen wir u. U. über die Grunddaten wie Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit weitere Informationen von Ihnen. Das sind Informationen über den letzten Schulabschluss über Dauer, Art und Abschluss der Berufsausbildung, Angaben zu Art und Dauer der Berufserfahrung, Angaben dahingehend, ob Sie während der Ausübung Ihres Berufs bereits mit Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung gearbeitet haben.

Wenn Sie sich für unsere Weiterbildung entscheiden, werden bei Eingang einer Bewerbung, im Vorstellungsgespräch und im weiteren Verlauf des Bewerbungsprozesses weitere Informationen, wie Schulzeugnisse und Zeugnisse über berufliche Abschlüsse, Arbeitszeugnisse, polizeiliches Führungszeugnis, ärztliche Befunde zum Seh- und Hörvermögen erfasst und in einer Akte niedergelegt. Bei Zustandekommen eines Ausbildungsvertrages wird die Akte im Fortgang der Weiterbildung um weitere Daten zu den besuchten Unterrichtsveranstaltungen, den Leistungen und den erreichten Abschlüssen ergänzt. Die Datenhaltung geschieht in elektronischer Form und teils in Form einer Akte in Papierform.

Grundlage für die Datenerhebung und die weitere Datenverarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 lit b, DSGVO. Zudem erfolgen die Datenerhebung und die weitere Datenverarbeitung in der Fachschule und der berufsbegleitenden Weiterbildung in Anlehnung an die gesetzlichen Vorgaben des Hessischen Schulgesetzes (§ 83 HSchG) und der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen und statistische Erhebungen an Schulen in Ihrer jeweils gültigen Fassung (im Internet siehe: kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulrecht/datenschutz). In dieser Verordnung finden Sie auch einen Überblick darüber, welche Daten grundsätzlich in der Schule gehalten werden dürfen und wie lange sie aufbewahrt werden müssen.

Wenn das Bewerbungsverfahren nicht zu einem Ausbildungsvertrag führt, werden alle über Sie erhobenen Daten mit Ende des Bewerbungsverfahrens unverzüglich gelöscht.